Patentklage: Handys von Lenovo dürfen nicht mehr verkauft werden

Wegen einer Patentklage darf Lenovo keine Geräte mit Mobilfunkzugriff in Deutschland verkaufen. Betroffen sind Motorola-Handys und einige Notebooks.

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Motorola-Handy auf Tisch

Das Motorola Edge 50 Pro ist das Flaggschiff des chinesischen Herstellers Lenovo. In Deutschland darf es aktuell nicht verkauft werden.

(Bild: heise online/sht)

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Der chinesische Hersteller Lenovo darf viele seiner Geräte aktuell nicht in Deutschland verkaufen. Wegen einer Patentklage unterliegen Lenovo-Produkte, die mit WWAN-Modul ausgestattet sind, einem Verkaufsverbot. Das sind allen voran die Handys der Lenovo-Marke Motorola, aber auch Notebooks und Tablets mit Mobilfunkzugang.

Geklagt hatte das US-Unternehmen InterDigital, berichtet die Wirtschaftswoche. Demnach hat das Münchener Landgericht Anfang Mai entschieden, dass Lenovo 4G- und 5G-Mobilfunkpatente des US-Unternehmens verletzt (Aktenzeichen 7 O 12029/23). Am 8. Mai habe der Kläger durch eine Kaution in Höhe von über 4 Millionen Euro erreicht, dass das Urteil vorzeitig in Kraft tritt.

Lenovo will gegen das Urteil Berufung einlegen, bestätigte ein Sprecher der Wirtschaftswoche. Vorerst bleibt das Verkaufsverbot derweil bestehen. Retail-Händler dürfen nicht mehr mit neuer Ware beliefert werden.

"Wir hoffen, dass Lenovo nach der gerichtlichen Feststellung seinen Kurs ändert und endlich eine faire und angemessene Lizenz nimmt", schreibt InterDigital-Justiziar Josh Schmidt in einer Mitteilung. Lenovo betont dagegen, InterDigital habe die Lizenz nicht zu "fairen, angemessenen und diskriminierungsfreien Bedingungen" ("FRAND") angeboten – eine Verpflichtung für die Vergabe von Standard-Patenten. Lenovo wirft InterDigital also vor, sich durch vermeintlich unfaire Konditionen nicht an die Regeln zu halten.

Neben Lenovo kämpft auch Samsung gerichtlich gegen Patentklagen: Im April hatte das Münchener Landgericht in einer weiteren Klage gegen Samsung entschieden. Demnach verletzt Samsung ein Patent des chinesischen Klägers Datang Mobile, das für den Mobilfunkstandard 4G / LTE als essenziell gilt.

Auch hier steht nach dem Urteil ein Verkaufsverbot aller betroffenen Geräte im Raum – konkret geht es um die Galaxy-Smartphones. Im Gegensatz zu InterDigital hat der chinesische Kläger Datang bislang aber keine Sicherheitszahlung hinterlegt, um das Urteil vorzeitig zu vollstrecken.

Das gegen Lenovo klagende Unternehmen InterDigital gehört zu den berüchtigtsten Patentverwertern der USA. Inwiefern InterDigital seine Patente zu FRAND-Bedingungen bereitstellt, ist seit über einem Jahrzehnt Gegenstand von zahlreichen Gerichtsverhandlungen. Vor Gericht hat sich InterDigital bereits mit Unternehmen wie ZTE, Huawei, Oppo, Nokia, Samsung und Microsoft gestritten.

"Die unangemessenen globalen Patentlizenzierungspraktiken und -gebühren von Interdigital benachteiligen deutsche Kunden, insbesondere Verbraucher, indem sie den Zugang zu den neuesten Technologien einschränken und die Preise für Technologieprodukte in die Höhe treiben", teilte Lenovo mit.

Update

Stellungnahme von Lenovo ergänzt.

(dahe)